Zuschüsse

BSPN-Bildungsstipendium

→ nur für angehende Kinderneurologen mit einem offiziellen Praktikumsplan in Kinderneurologie in Belgien;
→ maximal 2.000 EUR für die Gesamtheit der 2 Weiterbildungsjahre + das erste Jahr als anerkannter Kinderneurologe (2.000 EUR/3 Jahre);
→ der Antragsteller muss Mitglied des BSPN sein (werden);
→ Der Antrag muss im Voraus beim BSPN-Sekretariat eingereicht werden, zusammen mit einer kurzen Beschreibung des betreffenden Kurses, einem Immatrikulations- und Zahlungsnachweis sowie einer Bescheinigung des Praktikumsleiters (Nachweis der Ausbildung in Belgien). Der Antrag wird bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt;
→ das Stipendium kann nur für den Betrag der Anmeldegebühr beantragt werden (d. h. nicht für Reise- und Unterkunftskosten; ausnahmsweise auch für die Unterkunftsgebühr, wenn diese Gebühr mit der Anmeldegebühr in einem Paket/Preis integriert ist);
→ der Stipendiat wird gebeten, bei einem BSPN-Symposium einen Vortrag (freie Kommunikation) zu halten;
→ Ein im Jahr nach dem Stipendium (3. Jahr) eingereichter Antrag auf ein Stipendium in voller Höhe wird nur genehmigt, wenn der Antragsteller zuvor bereits zwei Vorträge bei einem Symposium der BSPN gehalten hat und effektiv Mitglied der BSPN wird.

Stipendium für BSPN-Stipendium im Ausland

Folgt bald.

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